Kurzer Faktencheck

Wie lange muss ich mich mit Erkältungssymptomen herumschlagen?

Eine Erkältung geht in der Regel innerhalb weniger Tage vorbei.3

Ich bin erkältet, soll ich mich krank melden?

Eine Faustregel, die auf alle Menschen und Situationen zutrifft, kann leider nicht gegeben werden. Die Verläufe einer Erkältung unterscheiden sich. Während der eine nur ein leichtes Kratzen im Hals verspürt, liegt der andere mit Gliederschmerzen, Fieber und Husten im Bett. Bei Risikogruppen, zu denen beispielsweise Personen mit Immunschwäche (beispielsweise infolge schwerer Erkrankungen wie Leukämie) oder Vorerkrankungen wie Asthma zählen, ist der Krankheitsverlauf häufig intensiver. Wenn Sie sich nicht fit fühlen, bitten Sie Ihren Hausarzt, Sie zu untersuchen und gegebenenfalls krankzuschreiben.

Muss mein Chef wissen, aus welchen Gründen ich krankgeschrieben bin?

Auf dem für den Arbeitgeber bestimmten Teil der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), die der Arzt ausstellt, ist nicht vermerkt, welche Erkrankung Sie haben. Grundsätzlich unterliegt das dem Schutz der Privatsphäre. Auch der Betriebsarzt ist an die ärztliche Schweigepflicht gebunden. Sind die gesundheitlichen Gründe für die Firma relevant, sollten Sie Ihren Arbeitgeber darüber in Kenntnis setzen. Ein Beispiel dazu: Wer mit Lebensmitteln arbeitet, muss seinem Chef mitteilen, wenn er beispielsweise an Virushepatitis A oder E, Salmonellose erkrankt ist oder an einer ansteckenden Hautkrankheit leidet.4 Laut dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist damit auch ein Beschäftigungsverbot verbunden.

Darf ich trotz ärztlichem Attest arbeiten?

Zumindest gesetzlich ist es nicht verboten. Mehr dazu hier>>

Schreibtisch oder Bett?


Eine verstopfte Nase oder leichte Halsschmerzen bedeuten nicht, dass Sie zu Hause sitzen oder gar das Bett hüten müssen. Doch bei einer starken Erkältung mit ausgeprägten Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen oder Fieber, sollten Sie sich krankschreiben lassen. Gründe, warum es wichtig ist, sich zu schonen, gibt es einige:

  • Riskieren Sie nicht, Warnsignale zu überhören und womöglich aufgrund einer verschleppten Erkältung noch länger im Job auszufallen.
  • Wer sich häufig ins Büro schleppt, obwohl der Körper nach Ruhe statt nach Kundengesprächen oder dem Betätigen von Maschinen verlangt, führt womöglich eine Chronifizierung der Erkrankung herbei. Außerdem können bei einer anfangs harmlosen Erkältung, die nicht auskuriert wurde, Komplikationen auftreten – auch schwerwiegende wie eine Herzmuskelentzündung.
  • Anwesenheit ist nicht gleichbedeutend mit Produktivität und Qualität der erbrachten Arbeitsleistung. Ist das psychische oder physische Befinden von Mitarbeitern eingeschränkt – in welcher Form auch immer – kann dies unter anderem die Leistungsfähigkeit herabsetzen. Mittlerweile gibt es sogar einen Fachbegriff für das Arbeiten trotz Krankheit: Präsentismus.
  • Auch Ihre Kollegen werden es Ihnen danken, wenn Sie von Krankheitserregern, die per Tröpfchen- oder Schmierinfektion (über gemeinsam genutzte Gegenstände) übertragen werden, verschont bleiben.

Darüber hinaus bringt Präsentismus Kostenbelastungen für den Arbeitgeber mit sich. Bei erkrankten Mitarbeitern häufen sich Fehler und auch das Risiko von Arbeitsunfällen steigt. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) kommt sogar zu dem Ergebnis, dass die durch Präsentismus entstandenen finanziellen Belastungen höher sind als die Kosten, die sich auf krankheitsbedingte Fehlzeiten zurückführen lassen.6

Das müssen Sie beachten, wenn Sie sich krankmelden


Informieren Sie Ihren Arbeitgeber umgehend, dass Sie krank sind, das heißt am besten noch vor regulärem Arbeitsbeginn. Sie als Arbeitnehmer müssen dafür Sorge tragen, dass Ihr Arbeitgeber diese Nachricht tatsächlich erhält. Eine E-Mail an eine Adresse, die nur unregelmäßig abgerufen wird oder die per Messenger gesendete Bitte an einen Kollegen, es dem Chef auszurichten, reicht nicht aus. Wählen Sie den in Ihrem Unternehmen üblichen Weg bei einer Krankmeldung, etwa einen Anruf in der Personalabteilung oder beim direkten Vorgesetzten.

Ab dem vierten Tag der Erkrankung müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.7 Außer, es ist in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag anderes geregelt. So kann die Krankschreibung bereits am ersten Krankheitstag erforderlich sein.

Die Erkältung fesselt Sie ans Bett und Sie können die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht persönlich vorbeibringen? Ein E-Mail-Anhang oder Fax ist zulässig. Behalten Sie das Original, denn der Arbeitgeber kann Anspruch erheben, es nachgereicht zu bekommen.

Früher als gedacht wieder fit?


Der Arzt gibt bei der Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine Prognose ab, wie lange Sie voraussichtlich krank sind. In der auf dem ärztlichen Attest angegebenen Zeitspanne besteht kein Beschäftigungsverbot. Sie können die Arbeit somit trotz Krankschreibung wieder aufnehmen, eine extra Bescheinigung wie eine Gesundschreibung gibt es nicht. Bestehen seitens des Arbeitgebers jedoch Zweifel, dass der Arbeitgeber seinen Aufgaben wieder vollumfänglich nachgehen kann, hat er die Möglichkeit, den Betriebsarzt einschalten, damit dieser den Gesundheitszustand des Mitarbeiters beurteilt. Im Zweifel ist es dem Arbeitgeber in Berufung auf seine Fürsorgepflicht (dazu gehören auch Vorkehrungen, die das Leben und die Gesundheit des Mitarbeiters schützen) erlaubt, seinem Angestellten zu verwehren, die Arbeit vorzeitig anzutreten.8

Und was ist mit dem Versicherungsschutz?

Wer trotz Krankschreibung arbeitet, ist versichert, die gesetzliche Unfallversicherung greift.9

Für den Fall, dass Sie länger krank sind, als auf der Erstbescheinigung angegeben, bitte unbedingt an ein Folgeattest denken.

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Julia Lindert Die Ressortjournalistin Julia Lindert spezialisierte sich während ihres Studiums auf die Themenfelder Medizin und Biowissenschaften. Medizinische Sachverhalte in verständlicher Sprache zu formulieren, ist das, was sie an ihrer Arbeit besonders mag. Ihr Credo in Bezug auf Krankheitsbilder und Therapiemöglichkeiten: Nichts beschönigen, aber auch keine unnötigen Ängste schüren. Julia Lindert Medizinredakteurin kanyo® mehr erfahren
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